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Allgemeine Fragen, die beim Kauf einer Immobilie vom Erwerber bereits im Vorfeld der Vertragsabschlüsse geklärt werden sollten. Nur so können grundsätzlich spätere “Überraschungen” vermieden werden, die in der Regel zahlreiche, kostspielige und über Jahre andauernde Gerichtsprozesse nach sich ziehen würden:
Kreditwürdigkeit des Verkäufers und Eigentumsverhältnisse des Objekts, Referenzobjekte, Teilungserklärung, Miteigentümer- und Gemeinschaftsordnung, Beschlüsse der Eigentümerversammlung, Grundstücksbelastungen (Globalbelastung und Freistellungserklärung), Lastenfreier Eigentumserwerb, Auflassungsvormerkung an erster Rangstelle, Festpreis und Sonderwünsche, Erschließungskosten, Fälligkeit des Kaufpreises, Genaue(!) Bezeichnung des Objekts im Vertrag (Lageplan, Bauzeichnung, Baubeschreibung, Beschaffenheitsmerkmale und Prospekt wegen § 434 I 3 Bürgerliches Gesetzbuch), Termine, Fristen, Mängelrechte insbesondere die Form der Geltendmachung, Abnahmeprotokoll, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Mietverträge, Bauträgermodell, Bauherrnmodell, Erwerbermodell, Bruchteilsmodell usw.
Wenn das gesamte Grundstück mit einer Grundschuld oder Hypothek belastet ist, dann ist große Vorsicht geboten. Diese Belastung (Globalbelastung) setzt sich grundsätzlich nach der Teilung des Grundstücks in voller Höhe an den einzelnen Eigentumswohnungen fort. Die Bank kann den Erwerber aber aus der Verpflichtung entlassen (Freistellungserklärung), wenn und soweit der Käufer den Kaufpreis bezahlt.
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