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Schadensersatz

Schadensersatzanspruch, Gesetzlicher Schadensersatz, Vertraglicher Schadensersatz, Vermögensschaden, Nichtvermögensschaden,  Mittelbarer und unmittelbarer Schaden, Nichterfüllungsschaden, Vertrauensschaden, Rechtsanwalt.

Die gesetzlichen Bestimmungen für den Schadensersatz sind in den §§ 249 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. Diese Vorschriften bestimmen aber nur die Art, den Inhalt und den Umfang der Schadensersatzforderung. Sie selbst stellen keine Anspruchsgrundlage dar, sondern ergänzen nur andere gesetzliche Vorschriften und vertragliche Absprachen, die einen Schadensersatzanspruch beinhalten.

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