Rechtsanwaltskanzlei und Gütestelle

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Rechtsanwaltskosten

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Berechnungsbeispiele von Rechtsanwaltskosten für eine Beratung und die Antragstellung zum Erlass eines Mahnbescheids.

Gegenstandswert

4.000,00 EUR

 

 

§ 2 II RVG, Anl. 1, Nr. 2100

Beratungsgebühr

0,5

122,50 EUR

§ 2 II RVG, Anl. 1, Nr. 7800

16% USt.

 

19,60 EUR

Rechnung

 

 

142,10 EUR

Gegenstandswert

4.000,00 EUR

 

 

§ 2 II RVG, Anl. 1, 3305

Mahnbescheid

1,0

245,00 EUR

§ 2 II RVG, Anl. 1, Nr. 7001

Post./Tel.-Pauschale

 

20,00 EUR

Zwischensumme

 

 

265,00 EUR

§ 2 II RVG, Anl. 1, Nr. 7800

16% USt.

 

42,40 EUR

Rechnung

 

 

265,00 EUR

Nach den gesetzlichen Regelungen erhöht sich grundsätzlich die Abrechnung der Kosten für eine anwaltliche Tätigkeit mit der Höhe des Gegenstandswertes, dem Umfang und dem Schwierigkeit des anwaltlichen Aufgabenkreises. Es können aber bestimmte Gebühren (z.B. die Beratungsgebühr und die Gebühr für einen Mahnbescheid) auf eine weitere Tätigkeit des Rechtsanwalts angerechnet werden (z.B. auf ein nachfolgendes Gerichtsverfahren).

Im Rahmen des § 4 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) können der Rechtsanwalt und sein Mandant eine Vergütungsvereinbarung treffen, die in einem angemessenen Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko stehen müssen.

Für eine durchschnittliche Onlineberatung berechnet meine Kanzlei 90,00 EUR plus 16% USt. Für die Anfrage nach einer Nutzungsausfallentschädigung bei einem in Reparatur befindlichen PKW 15,00 EUR + 16% USt.

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