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Mit der neuen Mietrechtsreform traten umfangreiche Vorschriften im privaten Mietrecht neu in Kraft oder wurden inhaltlich geändert. Die wichtigsten Vorschriften und Grundprinzipien, die in der Praxis sehr häufig Anlass zu Fragen oder im Ergebnis zu einem Rechtsstreit führen, sollen auf diesen Seiten im Rahmen eines Überblicks aufgezeigt werden.
Insbesondere: Mietverträge (unbestimmte und bestimmte Zeit), Mieterhöhung und Wohnungsmodernisierungsmaßnahmen, Kündigungsschutz (verlängerte Kündigungsfristen für den Vermieter (§ 573 c I S. 2 BGB), berechtigtes Interesse des Vermieters bei einer ordentlichen Kündigung § 573 BGB, berechtigtes Interesse des Vermieters beim Abschluss eines Zeitmietvertrages § 575 BGB, Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung, sog. Sozialklausel § 574 BGB, eingeschränkte Mieterhöhungsmöglichkeit § 557 BGB, Einschränkung der Möglichkeit einer außerordentlich fristlosen Kündigung § 569 BGB, stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses, Räumungsfrist §§ 721, 794 a ZPO, Vollstreckungsschutz § 765 a ZPO).
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