Rechtsanwaltskanzlei und Gütestelle

Sie haben eine Frage? Wir beraten auch Online! Notruf!

Sie haben eine Frage? Wir beraten auch Online. Notruf!

BuiltWithNOF
Kosten

Die Kosten (Gebühren, Auslagen) für anwaltliche Tätigkeiten bemessen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das mit Ausnahme seines Artikels 5, am 1. Juli 2004 in Kraft getreten ist.

Bis zu diesem Zeitpunkt galt die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO), die wegen der Übergangsvorschriften im neuen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz insbesondere noch für Aufträge Geltung haben soll, die vor dem 1. Juli 2004 erteilt wurden.

    Die Vergütung wird grundsätzlich nach dem Wert bestimmt, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit (Gegenstandswert) hat. Die Vergütungshöhe bestimmt sich nach dem Vergütungsverzeichnis der Anlage 1 zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

    Wenn sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten, können sie aus der Anlage 2 zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz errechnet werden.

    Bei Rahmengebühren bestimmt der Rechtsanwalt die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung alle Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, nach billigem Ermessen. Ein besonderes Haftungsrisiko des Rechtsanwalt kann bei der Bemessung herangezogen werden.

Es handelt sich bei den Rechtsanwaltsgebühren um ein komplexes Thema, dessen detailgetreue Darstellung weit über den Umfang dieser Seiten hinausgehen würde. Deshalb soll die Thematik auszugsweise anhand von Beispielen dargestellt werden.

Zusätzlich ist auf die Möglichkeit der Prozessfinanzierung hinzuweisen.

[Home] [Übersicht]