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Erbrecht

Erbrecht Nachlass Gesetzliche Erbfolge Testament Annahme Haftungsbeschränkung Ehegatten Kinder Lebenspartner Erbvertrag Vermächtnis Teilungsanordnung Ausschlagung Pflichtteil Berliner Testament Erbschein Erben Anwalt

Nach dem Erbrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 1922 ff. BGB) kann grundsätzlich nur der gesamte Nachlass (mit allen Aktiva und Passiva) vererbt werden. Nur in Ausnahmefällen (vorweggenommene Erbfolge) findet eine Sondererbfolge unmittelbar in einzelne Vermögensteile des Erblassers statt. Bei mehreren Miterben ist deshalb jeder Erbe nur zu einem Bruchteil am gesamten Nachlass beteiligt. Alleineigentümer an den einzelnen Nachlassgegenständen wird jeder Erbe erst nach der Durchführung der sog. Nachlassauseinandersetzung.

Testament, Berliner Testament, Strafklausel

Gesetzliche Erbfolge

Nichteheliche Kinder, Adoptierte Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder

Ehegatten

Eingetragene Lebenspartner

Erbvertrag

Pflichtteilergänzungsanspruch

Pflichtteil

Annahme u. Ausschlagung der Erbschaft, Haftungsbeschränkung

Erbschein

Vermächtnis, Vorausvermächtnis, Teilungsanordnung

Nachlassauseinandersetzung, Erbauseinandersetzung

Nacherbe, Schlusserbe, Ersatzerbe, Vorerbe

Testamentsvollstrecker, Testamentsvollstreckung

Kinderlose Ehepaare

Enterbung

Gemeinschaftliches eigenhändiges Testament

Testamentsänderung

Regelungsmöglichkeiten in einem Testament

Bedingung, Auflage

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