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Rechtsanwaltskanzlei und Gütestelle
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Erbrecht Nachlass Gesetzliche Erbfolge Testament Annahme Haftungsbeschränkung Ehegatten Kinder Lebenspartner Erbvertrag Vermächtnis Teilungsanordnung Ausschlagung Pflichtteil Berliner Testament Erbschein Erben Anwalt
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Nach dem Erbrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 1922 ff. BGB) kann grundsätzlich nur der gesamte Nachlass (mit allen Aktiva und Passiva) vererbt werden. Nur in Ausnahmefällen (vorweggenommene Erbfolge) findet eine Sondererbfolge unmittelbar in einzelne Vermögensteile des Erblassers statt. Bei mehreren Miterben ist deshalb jeder Erbe nur zu einem Bruchteil am gesamten Nachlass beteiligt. Alleineigentümer an den einzelnen Nachlassgegenständen wird jeder Erbe erst nach der Durchführung der sog. Nachlassauseinandersetzung.
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Testament, Berliner Testament, Strafklausel
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Gesetzliche Erbfolge
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Nichteheliche Kinder, Adoptierte Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder
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Ehegatten
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Eingetragene Lebenspartner
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Erbvertrag
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Pflichtteilergänzungsanspruch
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Pflichtteil
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Annahme u. Ausschlagung der Erbschaft, Haftungsbeschränkung
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Erbschein
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Vermächtnis, Vorausvermächtnis, Teilungsanordnung
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Nachlassauseinandersetzung, Erbauseinandersetzung
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Nacherbe, Schlusserbe, Ersatzerbe, Vorerbe
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Testamentsvollstrecker, Testamentsvollstreckung
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Kinderlose Ehepaare
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Enterbung
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Gemeinschaftliches eigenhändiges Testament
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Testamentsänderung
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Regelungsmöglichkeiten in einem Testament
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Bedingung, Auflage
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